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Beitragsordnung des Schützencorps Aerzen e.V.



Aufgrund § 8 "Beiträge" der Satzung des Schützencorps Aerzen e.V. ergeht folgende Beitragsordnung:


§ 1
Alle Mitglieder müssen dem Verein die zur Erhebung notwendigen Angaben machen. Das sind: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer und eine gültige Bankverbindung.

Jede Änderung dieser Angaben soll dem Verein umgehend schriftlich mitgeteilt werden.


§ 2
Die Mitglieder haben folgende Beiträge zu bezahlen:

  1. Den Mitgliedsbeitrag
  2. Aufnahmebeiträge und Umlagen, soweit diese erhoben werden.

Der Mitgliedsbeitrag ist spätestens bis zum 31. März eines jeden Jahres in einer Summe zur Zahlung fällig. Die Zahlung kann entweder durch Überweisung auf das Vereinskonto oder in bar erfolgen. Über Stundung oder Erlass von Beiträgen entscheidet der Vorstand.


§ 3
Bei Eintritt im 1. Halbjahr eines Jahres ist der volle Mitgliedsbeitrag zu bezahlen, bei Eintritt im 2. Halbjahr die Hälfte des Mitgliedsbeitrages.


§ 4
Bei Austritt während eines Kalenderjahres bleibt das Mitglied zu folgenden Zahlungen verpflichtet:

  1. Mitgliedsbeitrag in voller Höhe
  2. Umlagen
  3. sonstige Forderungen gemäß Beitragsordnung


§ 5
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge pro Kalenderjahr beträgt:

Beitrag 35,00 EUR
Ermäßigter Beitrag 24,00 EUR
Familienbeitrag 50,00 EUR
Aufnahmegebühr je Person (einmalig bei Eintritt) 50,00 EUR

Der ermäßigte Beitrag wird Mitgliedern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, sowie Schülern/Studenten nach Vollendung des 18. Lebensjahres bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung bis zum 28.02. eines jeden Kalenderjahres gewährt.

Unter die Regelung des Familienbeitrages fallen Ehepaare, sowie deren Kinder, solange diese als Einzelperson unter die Regelungen des ermäßigten Beitrages fallen.


Aerzen, 11.Januar 2019







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